Allgemeine Geschäftsbedingungen Energy Saving Solutions
Stand: 12.12.2018
I. Allgemeines
- Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich
Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird.
- Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und
Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch
dann, wenn der Kunde andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen sind
nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
II. Angebot, Auftragsbestätigung
- Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben etc.
sind freibleibend. Muster, Maße und sonstige Angaben über die
Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche
Rahmenangaben.
- Für Druckfehler in Katalogen und Preislisten übernehmen wir
keine Haftung. Bestellungen des Kunden bei uns sowie Angebote,
Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns
erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Auf überlassene Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor; außerdem dürfen diese Unterlagen
Dritten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht zugängig gemacht
werden.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang
bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Auftragsänderungen nach Fertigung der Auftragsbestätigung können
wir nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden
übernommen werden und uns eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit
zugebilligt wird.
- Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, so
verzichtet der Kunde bereits jetzt auf eine Zugangsbestätigung
unsererseits. Wir nehmen den Verzicht hiermit an.
- Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bei uns
bestellt hat, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden
auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt
nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
- Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung,
insbesondere durch Bauserienwechsel oder Änderung der technischen
Spezifikationen, bleiben vorbehalten, sofern dadurch der
Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.
III. Preise / Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise ab unserem Auslieferlager in 59609 Anröchte,
Dieselstraße 15a.
Für Dienstleistungen gelten unsere jeweils
gültigen Preislisten. Nebenkosten, wie Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen
usw., werden zusätzlich entsprechend abgerechnet. Fahrtzeiten unserer
Mitarbeiter gelten als Arbeitszeit und werden als solche nach den
Preislisten abgerechnet.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum in Euro zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in
Zahlungsverzug, so hat er die Geldschuld während des Verzuges mit 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns
vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
- Mit Eintritt des Zahlungsverzuges können von uns sämtliche
Lieferungen ganz oder teilweise bis zur Bezahlung unserer fälligen
Forderungen zurückgehalten werden. Wurde der Kunde schriftlich gemahnt
und befindet er sich 14 Tage in Verzug, so sind wir darüber hinaus
berechtigt, die betroffenen Verträge zu stornieren und Schadenersatz zu
verlangen. Dieser beträgt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren
Schadens, 60 % des Vertragspreises bei auslieferbereiter Ware, ansonsten
30 %. Der Nachweis, dass im Einzelfall ein niedrigerer oder kein
Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Die vorgenannten
Rechte stehen den Parteien auch dann zu, wenn uns Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen
lassen. Stornierungsrecht und Schadenersatzpflicht werden jedoch nur
ausgelöst, wenn der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung nicht binnen
14 Tagen 60 % der Vergütung im Voraus bezahlt.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, z.B. Zahlungsverzug,
Scheck- oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, alle offenstehenden,
auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort fällig zu stellen und gegen
Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferung / Ausführung / Abnahme
- Liefer-/Ausführungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten,
sind aber stets unverbindlich. Wir sind, auch wiederholt, zu
Teillieferungen berechtigt.
- Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, etwa
erforderlicher Genehmigungen, Freigaben, Plänen und Klarstellungen sowie
die rechtzeitige Erfüllung seiner Mitwirkungsverpflichtungen voraus.
Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Maurer-, Putz- und
Stemmarbeiten kundenseits durchzuführen. Der Kunde hat vor Beginn der
Instandsetzungs-/Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage
verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen
sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung
zu stellen.
Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
- Die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen
Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere
Vorrichtungen,
- Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse,
- für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und
Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer
Anlagen; im Übrigen hat der Kunde zum Schutz unseres Besitzes und des
Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum
Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde,
- Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.
Verzögern sich die Instandsetzungs-/ und Montagearbeiten
durch nicht von uns zu vertretene Umstände, so hat der Kunde in
angemessenem Umfang unsere Kosten für Wartezeit und zusätzlich
erforderliche Reisen zu tragen. Termine und Fristen sind eingehalten,
wenn die Instandsetzungen/Montagen innerhalb der vereinbarten Termine
und Fristen ausgeführt worden sind. Sie gelten auch als eingehalten,
wenn noch kleinere Nacharbeiten erforderlich sind, sofern die
Betriebsbereitschaft nicht beeinträchtigt ist.
Ist die
Nichteinhaltung von Fristen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg,
Aufruhr, Streik, Aussperrung, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger
Belieferung durch unseren Zulieferer oder den Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen,
insbesondere auch darauf, dass die Arbeiten umfangreicher sind, als
zunächst angenommen wurde, so verlängern sie sich angemessen.
- Geraten wir in Liefer-/Ausführungsverzug, so kann der Kunde nur
dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn er uns
zuvor unter Ablehnungsandrohung schriftlich eine Nachfrist von
mindestens 3 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen
ist.
- Bei der Instandsetzung ausgebaute oder ersetzte sowie als Muster
überlassene schadhafte Teile gehen, soweit im Einzelfall nichts anderes
vereinbart ist, in unser Eigentum über.
- Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich
vereinbart ist. Ist eine Abnahme vereinbart, melden wir dem Kunden
schriftlich die Abnahmebereitschaft. Die Abnahme ist sodann innerhalb
einer Frist von 3 Tagen durchzuführen. Sie darf nicht wegen solcher
Mängel verweigert werden, die die Funktionsfähigkeit des
instandgesetzten bzw. montierten Gegenstandes nicht oder nur unerheblich
beeinträchtigen.
Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Meldung der
Abnahmebereitschaft, so gilt die Abnahme mit Ablauf dieser Frist als
erfolgt.
Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Kunde den instandgesetzten bzw. montierten Gegenstand in Benutzung genommen hat.
Die Kosten der förmlichen Abnahme trägt der Kunde.
V. Versand und Verpackung
Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden und vorbehaltlich
besonderer Weisung des Kunden nach unserem besten Ermessen ohne
Verpflichtung für sicherste Verfrachtung. Bei unbeanstandeter Übernahme
gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen.
VI. Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf
mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder
der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich in Annahmeverzug befindet.
VII. Betrieb von Kühl- und Kälteanlagen
Der Kunde ist im Interesse der Schadengeringhaltung verpflichtet, in
kühl-/kälterelevanten Bereichen ununterbrochen eine
Temperaturüberwachung zu betreiben.
VIII. Mängelhaftung
- In Bezug auf die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur
unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Garantien im Rechtssinne
erhält der Kunde durch uns nicht. Proben und Muster gelten als
annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe, es
handelt sich dabei nicht um vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben der
Ware. Dies gilt insbesondere für DIN-Angaben.
- Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir
lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet
und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der
ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
- Mängelansprüche entstehen nicht, wenn der Fehler zurückzuführen
ist auf Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften,
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung und natürlichem Verschleiß unterworfenen Gegenstände, wie
Gummi, Sicherungen, Batterien etc. sowie vom Kunden oder Dritten
vorgenommener Eingriffe in den Liefergegenstand.
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer
Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bieten
wir im Rahmen der Nacherfüllung dem Kunden als Austauschgerät ein
vergleichsbares, mangelfreies, aber gebrauchtes Gerät an, hat der Kunde
das Wahlrecht, ob er ein neues Gerät will und die Gebrauchsvorteile
entschädigt oder das gebrauchte Gerät nimmt. In diesem Fall zahlt er
keine Entschädigung für Gebrauchsvorteile. Im Übrigen tragen wir im Fall
der Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem
Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche
Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine
Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch
vertrauen durfte.
- Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der
Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Ziffer 6 auf
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Unsere Gewährleistungszeit für neu hergestellte Sachen beträgt
12 Monate; eine Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände ist
ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt im Fall der Lieferung
mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden bzw., wenn auch
Montage-/Instandsetzungsarbeiten vereinbart sind, mit Abschluss unserer
Arbeiten, jedenfalls aber mit Inbetriebnahme der Sache durch den Kunden.
IX. Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als unter Ziffer
VIII vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf
Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
- Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz
nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Sofern die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
X. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszuverlangen. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt
stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache
zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten –
anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß
§ 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall,
können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu
den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für
die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche,
wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die
Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
XI. Besonderes
- Eine Garantie, dass die von uns angebotenen und gelieferten
Waren für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind,
übernehmen wir nicht.
- Bei Anfertigung nach Angaben, Zeichnungen oder Entwurf des
Kunden ist dieser für die Ordnungsgemäßheit in Bezug auf das Patent,
Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht selbst verantwortlich. Für alle in
diesem Zusammenhang entstehenden Folgen haften wir nicht. Der Kunde ist
verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Für uns
übersandte Muster und Vorlagen leisten wir im Fall von Verlust,
Beschädigungen oder Bruch keinen Ersatz.
- Falls eine Fertigung nach Zeichnungen oder Entwurf des Kunden
durchgeführt wird, trägt dieser für die konstruktiv richtige Gestaltung
sowie für die praktische Eignung der gelieferten Teile allein die
Verantwortung, auch wenn er bei der Entwicklung von uns beraten wurde.
- In jedem Fall erfolgen technische Beratungen, Angaben und
Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unserer
Produkte nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss
jeglicher Haftung.
XII. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. In Zweifelsfällen
ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen maßgebend. Maßgebend für
die Ausübung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 2010.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei
sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts gilt nach unserer Wahl auch
die Zuständigkeit des Amtsgerichts als vereinbart.
XIII. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung
möglichst nahe kommt.
- Der Kunde erhält hierdurch Kenntnis, dass seine
personenbezogenen Daten – soweit diese für die Abwicklung des Auftrags
erforderlich sind – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert
werden.